Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Lebensberatung für Kinder und Jugendliche von Frau Katja Stern 

Katja Stern
Lebensberatung
für Kinder und Jugendliche

Oberweiler 2

88693 Deggenhausertal

Tel.:015732727375
info@forkidsandteens.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Stand September 2018

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Psychologischen Beraterin und dem/der Klienten/in als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient/-in das generelle Angebot der Psychologischen Beraterin, die Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an die Lebensberatung zum Zwecke der Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der psychologischen Beratung und der angegeben Verfahren wendet.
Die Lebenberatung ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Beraterin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Psychologischen Beraterin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.

§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages

Die Lebensberatung erbringt ihre Dienste gegenüber dem/der Klienten/-in in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung, Prävention anwendet.
Die Lebensberatung ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern der/die Klient/in hierüber keine Entscheidung trifft.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der/die Klient/-in die Anwendung derartiger Gespräche oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, hat er das der Psychologischen Beraterin gegenüber zu erklären.
Die Lebensberatung darf keine Krankschreibungen vornehmen oder Medikamente verordnen.
Die Lebensberatung behandelt keine Probleme mit Krankheitswert.

§ 3 Mitwirkung des Klienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/-in nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klienten/-in sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungs-       übungen und anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Klienten/-in bestimmend sein. Die Lebensberatung ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient/-in die Beratungsinhalte verneint.

§ 4 Honorierung der Psychologischen Beraterin

Die Beratungspraxis hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch, der im Beratungsvertrag vereinbart wird. Alle anderen Gebühren-     ordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.
Der/die Klient/-in ist darüber informiert, dass die Lebenberatung keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von den Klienten selbst zu bezahlen. Die Honorare sind nach jeder Beratung von dem/der Klienten/in bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen.               Nach Abschluss der Behandlung erhält der/die Klient/-in auf Wunsch eine Rechnung.

Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Klient/-in unwiderruflich zur Zahlung des vollen vereinbarten Honorarbetrages. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Klient/-in zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin absagt.

Termine, die von Seiten der Psychologischen Beraterin abgesagt werden müssen, werden dem/der Klienten/-in nicht in Rechnung gestellt. Der/die Klient/-in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Beratungspraxis. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen. Die Beratungspraxis vereinbart mit dem/der Klient/-in einen Ersatztermin.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln den Psychologischen Beratern nicht gestattet.

§ 5 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.